Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch IBB.

2. Angebote

Die Angebote des IBB haben soweit nicht anders angegeben eine 2- monatige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen.

3. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Das IBB ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese den Gesamtumfang des Auftrages nicht maßgebend beeinflussen. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/ Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom), in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch das IBB erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des IBB.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen Teilpreisen angegeben.

(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2% Skonto innerhalb 5 Tagen, 20 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des Rechnungseinganges. Ist der Auftraggeber mit einer elektronischen Rechungsübermittlung einverstanden gilt als Rechungseingangsdatum der Tag des Versands +/- 2 Stunden.

(3) In gesonderten Fällen behält sich IBB das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Bei vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist IBB berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann IBB die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das IBB berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadensersatz zufordern.

5. Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung

(1) Das IBB hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.

(2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

(3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom IBB innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

(4) Für Mängel der Leistung / des Werkes haftet das IBB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). Das IBB ist für die Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist das IBB nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das IBB wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, das IBB von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem IBB die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(5) Für die von IBB ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann IBB keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.

(6) Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von IBB streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst- Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet.

6. Rücktritt vom Vertrag

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden anteilig von IBB berechnet und dem Schuldner in Rechung gestellt.

(2) Bei Verzug des IBB mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch IBB unmöglich macht oder erheblich behindert, ist IBB zum Vertragsrücktritt berechtigt.

(4) Ist IBB zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom IBB erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren.

7. Arbeitsort und Vertragsrealisierung

(1) Wenn nicht anders vereinbart, wird das Projekt im IBB bearbeitet. Somit werden die anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig.

(2) Das IBB kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des IBB Aufträge erteilen. Für Subunternehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen gegenüber dem IBB, wie die des IBB gegenüber den Auftraggeber. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum des IBB über. Ferner sind alle Subunternehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird IBB entsprechen Schadensersatz verlangen. Forderungen das Auftraggebers die auf die Nicht- Einhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmer zurückzuführen sind, werden an den Subunternehmer weitergeben.

(3) Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz des IBB werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Ansprüche

Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen das IBB ausgeschlossen.

9. Datenschutz

(1) Das IBB darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht oder Exklusiv- Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden.

(2) Das IBB ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

(3) Das IBB ist auch zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das IBB berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

(4) Diese Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) des IBB.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz vom IBB sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

11. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von IBB auf Dritte zu übertragen.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

Ingenieurbüro Burk, Mario Burk
Drauschkowitz, 2004-01-11